Corporate Governance
Die Geschäftstätigkeit des Landesspitals richtet sich nach:
- dem Gesetz vom 21. Oktober 1999 über das Liechtensteinische Landesspital (LLSG)
- dem Gesetz vom 19. November 2009 über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen (Öffentliche-Unternehmen-Steuerungs-Gesetz; ÖUSG)
- der Eignerstrategie
- den Statuten und dem Organisationsreglement
- dem jeweiligen, von der Regierung erlassenen Leistungsauftrag
- der jeweiligen, mit der Regierung geschlossenen Globalbudgetvereinbarung
- dem jeweiligen, mit der Regierung geschlossenen Tarifvertrag.
Zweck der Stiftung ist die Führung eines Landesspitals. Das medizinische und das weitere Dienstleistungsangebot richten sich nach dem Leistungsauftrag gemäss Art. 3 LLSG. Die Stiftung kann alle mit diesem Zweck in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ausüben. Ausgenommen sind in jedem Falle rein spekulative Geschäfte.
Das medizinische Angebot wird durch die Ärzteschaft, bestehend aus angestellten Ärztinnen/Ärzten, Belegärztinnen und -ärzten und Konsiliarärztinnen und -ärzten wahrgenommen (gemäss Statuten Art. 3).
Leistungsauftrag Die Versorgungsleistungen setzen sich wie folgt zusammen: Akutversorgung im stationären Bereich mit den nachfolgenden zwingenden anzubietenden Primärleistungen:
- Chirurgie mit Schwerpunkt Allgemein- und Unfallchirurgie
- Geriatrie
- Gynäkologie (Geburtshilfe ausgesetzt seit April 2014)
- Innere Medizin
- Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates
- Urologie
- Palliativmedizin
Im Zusammenhang mit den Primärleistungen hat das Landesspital die notwendigen Supportleistungen (u.a. Radiologie, Anästhesie) sicherzustellen.
- Als besondere Supportleistung hat das LLS eine Basisversorgung im Bereich der Infektiologie anzubieten. Diese Versorgung wird durch die Spitalhygiene und eine vertragliche Zusammenarbeit mit externen Spezialisten sichergestellt.
- Ambulante Untersuchungen (auf Zuweisung und Notfälle) sowie Konsiliararzt-Tätigkeiten (im Bereich Primärleistungen).
- Psychiatrische Versorgung im Sinne einer Krisenintervention (max. 24 Std. 1:1 Betreuung, max. 30 Tage Aufenthalt).
- Stationäre Übergangspflege
- Notfallversorgung während 24 Stunden
- Zusätzliche Dienstleistungen ausserhalb der definierten Versorgungsleistungen können zur besseren Ressourcenauslastung mit Erzielung eines Deckungsbeitrages angeboten werden.
Organisation Das Landesspital setzt sich aus dem obersten Gremium, dem Stiftungsrat, der Spitalleitung sowie der Revisionsstelle zusammen.
Stiftungsrat Der Stiftungsrat setzt sich grundsätzlich aus fünf Mitgliedern zusammen und führt die oberste strategische Leitung des LLS sowie die Aufsicht und Kontrolle über die Spitalleitung aus. Er regelt nach Massgabe des Gesetzes über das Landesspital die Grundsätze der Organisation, erlässt das Leitbild und weiterführende Reglemente.
Bild Stiftungsrat (v.l.): Prof. Dr. med. Harriet Thöny, Dr. med. dent. Helmuth Vogt, Dr. iur. Alexandra Oberhuber-Wilhelm und Marco Oesch
Der Stiftungsrat verabschiedet die Strategie und das Budget, nimmt den Jahresbericht und die Jahresrechnung ab, regelt die Aufsicht und die Kontrolle über die Geschäftstätigkeit. Der Stiftungsrat setzte sich 2022 wie folgt zusammen:
- Dr. med. dent. Helmuth Vogt, SR-Präsident 01. 01. 2020 – 31. 12. 2023 (1. Mandatsperiode)
- Dr. iur. Alexandra Oberhuber-Wilhelm, 01.01.2020 – 31.12.2023 (1. Mandatsperiode)
- Prof. Dr. med. Harriet Thöny, SR-Vizepräsidentin, 01.01.2022 – 31.12.2025 (2. Mandatsperiode)
- Marco Oesch, 01.01.2022 – 31.12.2025 (1. Mandatsperiode)
Die Entschädigung des Stiftungsrates wird von der Regierung festgelegt. Diese betrug 2022 insgesamt CHF 72‘770.00 (2021: CHF 72‘852.30). Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Wiederwahl ist einmalig zulässig. Der Stiftungsratspräsident wird von der Regierung bestimmt. Der Stiftungsrat konstituiert sich selbst.
Spitalleitung Die Spitalleitung ist das oberste operative Gremium des LLS. Der Spitalleitung obliegen als grundsätzliche Aufträge die Führung des Spitals im Alltag und die Beratung der strategischen Führung des Spitals.
Im Rahmen der Führung des Spitals im Alltag besorgt sie die laufenden Geschäfte im Rahmen der Gesetze, Statuten, Reglemente, Richtlinien, Weisungen und Beschlüsse des Stiftungsrates. Dabei hat sie insbesondere den Leistungsauftrag und die Globalbudgetvereinbarung mit der Regierung umzusetzen. Sie übernimmt die Führung des gesamten Betriebes einschliesslich Personalgewinnung, Erarbeitung von Reglementen, Überwachung der Betriebsabläufe und der Finanzen, Controlling, Aus- und Weiterbildung, Qualität, Hygiene und Projekte etc. Die entsprechenden Kompetenzen sind im Organisationsreglement geregelt.
Die Spitaldirektorin ist die Vorsitzende der Spitalleitung und verantwortet die operative Leitung des Landesspitals. Die Entschädigung der Spitalleitung wird vom Stiftungsrat festgelegt. Diese betrug 2022 insgesamt CHF 1‘039‘516.50 (2021: 1‘043‘551.70).
Bild Spitalleitung (v.l.): Thomas Tschirky, Sandra Copeland, Mirco Schweitzer und Dr. med. Tomas V. Karajan
Die Spitalleitung setzte sich 2022 wie folgt zusammen:
- Sandra Copeland, Spitaldirektorin, ab 01.03.2018
- Dr. med. Tomas V. Karajan, Ärztlicher Direktor, ab 01.03.2020
- Thomas Tschirky, Bereichsleitung Pflege, ab 01.09.2017
- Mirco Schweitzer, Bereichsleitung Services, ab 01.09.2017 (Austritt geplant)
Kontrollstelle und Rechnungslegung Im Landesspital wird das 4-Augenprinzip angewendet. Grundsätzlich muss auf allen Ebenen zu zweien gezeichnet werden. Der Stiftungsrat hat eine Kompetenzen- und Unterschriftenregelung erlassen. Im Handelsregister sind Unterschriften kollektiv zu zweien eingetragen. Bei der Erfassung und Bewertung der Erfolgsrechnungs- und Bilanzpositionen hält sich das LLS an die Vorgaben von REKOLE (Revision der Kostenrechnung und der Leistungserfassung). Die Themen, welche REKOLE nicht abschliessend behandelt, werden in der Aktivierungsrichtlinie, in der Vorschrift zur Bewertung der Forderungen aus L & L und in der Inventuranweisung ergänzend definiert.
Für das Geschäftsjahr 2022 wurde von der Regierung die Grant Thornton AG als Revisionsstelle gewählt. Damit kam es zu einer Wiederwahl der Revisionsstelle. Die Mandatsdauer wurde auf 1 Jahr festgelegt. Das Honorar der Revisionsstelle betrug für das Jahr 2022 CHF 17‘232.00.
Belegärzte und Belegärztevereinigung Als Belegärzte werden im Rahmen der verfügbaren Kapazität Ärzte zugelassen, die einen privat-rechtlichen Vertrag mit dem Landesspital abschliessen. Über die Zulassungsbedingungen und die Zulassung von Ärzten entscheidet der Stiftungsrat. Bei der Zulassung von Belegärzten ist primär den Bedürfnissen der Grundversorgung und der Erfüllung des Leistungsauftrags nach Art. 3 LLSG Rechnung zu tragen.
Die Belegärzte sind im ärztlichen Bereich für ihre Patienten verantwortlich. Für den Spitalbetrieb ist durch die Belegärzte ein Notfalldienst sicherzustellen. Die Einzelheiten insbesondere über die Zulassung und Aufgaben der Belegärzte, die Aufgaben der Ärzteschaft und des Notfalldienstes werden in einem Reglement des Stiftungsrates geregelt.
Die am Spital tätigen Belegärzte bilden die Vereinigung der Belegärzte. Die Belegärztevereinigung bildet einen medizinischen Ausschuss, welcher Fragen des ärztlichen Dienstes behandelt. Dieser Ausschuss wurde von den Belegärzten im 2013 gebildet.