Finanzen
Erholung der Finanzen trotz Corona-Nachwehen
Die Corona-bedingten Mehrkosten, insbesondere für Medikamente, Einwegmaterial, Covid-19 Tests, Personalausfälle, Pfortenkontrolle, etc., fielen im 2022 mit Abflauen der Pandemie wesentlich geringer aus als in den beiden Vorjahren. So konnte im Geschäftsjahr 2022 wieder ein positives Ergebnis erzielt werden.
Die für 2023 prognostizierte Teuerung hatte ihre Vorläufer zum Teil bereits im 2022, insbesondere bei den Medikamenten, welche sich aufgrund von Lieferengpässen verteuerten.
Dr. Caroline Roth, Leiterin Finanzen
Verschiebung von stationären zu ambulanten Fällen Entsprechend der im Gesundheitswesen forcierten Verschiebung von Ambulant zu Stationär sanken die Fallzahlen im stationären Bereich um 3.2% auf 1‘967 Fälle, während sie im ambulanten Bereich um 14.4% auf über 14‘000 Fälle anstiegen. Dazu beigetragen hat auch die Übernahme der Notfallversorgung der liechtensteinischen Bevölkerung durch das Landesspital, welche bis anhin zu einem grossen Teil durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte erbracht wurde. Im Vergleich zum Vorjahr ist der CMI (Case Mix Index) leicht angestiegen, die Baserate (Fallpauschale) hingegen blieb gleich.
Personalplanung und Fachkräftemangel Der Mangel an Fachkräften, insbesondere in der Pflege, hat auch im Landesspital dazu geführt, dass nicht alle offenen Stellen unverzüglich nachbesetzt werden konnten. Ebenfalls erfolgte in allen Bereichen die Nachbesetzung vakanter Stellen mit Bedacht. Dies hat zwar einerseits zu tieferen Personalkosten geführt, andererseits aber zu einer höheren Belastung der bestehenden Mitarbeitenden.
Umstellung auf die PGR-ergänzenden Vorschriften Für das Geschäftsjahr 2022 hat das Landesspital seine Jahresrechnung von den allgemeinen auf die ergänzenden Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechts umgestellt und zeigt so ‘ein den tatsächlichen Verhältnissen’ entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Zur Vergleichbarkeit wurden auch die Zahlen des Geschäftsjahres 2021 analog angepasst. Die Umstellung hatte die Auflösung von Rückstellungen aus den DRG-Anteile der Jahre bis 2018 mit dem Charakter von stillen Reserven im Umfang von rund 3 Mio. CHF zur Folge, welche den freien Reserven zugeschrieben wurden.
So gibt das LLS seine Mittel aus
Gesamtaufwand 2022
Die Einnahmen des LLS auf einen Blick
Gesamtertrag 2022
Stationäre Fälle
Stationäre Fälle neu ohne Wiedereintritte innerhalb von 18 Tagen
Leistungen des Staates
Anhang Finanzbericht
Umstellung von den allgemeinen auf die ergänzenden Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechts
Das Landesspital hat seine Jahresrechnung im Geschäftsjahr 2022 von den allgemeinen auf die ergänzenden Vorschriften umgestellt, inklusive der Anpassung der Vorjahreszahlen. Dabei wurden Rückstellungen, welche aus der DRG bis zum Jahr 2018 gebildet wurden, mit dem Charakter von stillen Reserven aufgelöst und die ausserordentlichen Erträge und Aufwände den entsprechenden betrieblichen Positionen der Erfolgsrechnung zugeordnet.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
- Bei den bilanzierten Sachanlagen (in Bau) von CHF 2‘360‘641 handelt es sich hauptsächlich um bis jetzt angefallene Kosten für den Neubau des Landesspitals (CHF 2‘148‘241) sowie um Projektkosten im Zusammenhang mit der KIS-Implementierung und Ausgliederung der Lohnbuchhaltung.
- Die Buchführung erfolgt in Schweizer Franken.
- Vermögensgegenstände werden höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um vom PGR vorgesehene plan- und ausserplanmässige Abschreibungen und Wertberichtigungen angesetzt.
- Verbindlichkeiten werden zu ihrem Rückzahlungsbetrag, Rentenverpflichtungen, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist, zu ihrem Barwert und Rückstellungen nur in Höhe des notwendigen Betrags angesetzt.
- Aktiv- und Passivposten werden einzeln bewertet. Eine Verrechnung von Aktiv- und Passivposten findet nicht statt.
- Abschreibungen und Wertberichtigungen dürfen auch vorgenommen werden, um Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der auf einer nur steuerrechtlich zulässigen Abschreibung oder Wertberichtigung beruht.
- Abweichungen von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen, Bilanzierungsmethoden, Rechnungslegungsvorschriften und vom Grundsatz des «true and fair view» gemäss PGR bestehen in der vorliegenden Jahresrechnung keine.
- Eine Abweichung von der Darstellungsstetigkeit zum Vorjahr besteht keine. Die Umstellung von den allgemeinen zu den ergänzenden Vorschriften des PGR erfolgte per 31. Dezember 2022 mit Restatement des Vorjahres 2021.
- Für die Umrechnung der Fremdwährungen am Bilanzstichtag in Schweizer Franken wurde der Steuerkurs verwendet.
Anlagespiegel
Die Abschreibungen gemäss Erfolgsrechnung betragen CHF 620‘008; im Anlagenspiegel wird eine Abschreibung von CHF 641‘883 ausgewiesen; darin enthalten ist die Auflösung für Narkosegeräte im Verhältnis zu den Abschreibungen.
Anlagen in Bau Bei den bilanzierten Anlagen in Bau von CHF 3‘447‘412 handelt es sich hauptsächlich um bis jetzt angefallene Kosten für den Neubau des Landesspitals (CHF 3‘115‘430) sowie um Projektkosten im Zusammenhang mit der KIS-Implementierung.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen von CHF 3‘921‘165.56 sind CHF 68‘100 Delkredere für mögliche Debitorenverluste eingerechnet. Das Delkredere wurde im Vergleich zum Vorjahr um CHF 38‘100 erhöht. Es wurden keine Forderungen einzeln wertberichtigt. Forderungen gegenüber Patienten mit einer Überfälligkeit bis zwölf Monate wurden zu 50% wertberichtigt. Ab einer solchen von zwölf Monaten wurden alle Forderungen zu 100% wertberichtigt.
Darlehen Land
Beim Darlehen von CHF 2‘317‘360 handelt es sich um die vom Land Liechtenstein zur Verfügung gestellten Betriebsmittel. Der Saldo des Darlehens blieb im Jahr 2022 unverändert. Der Antrag der Regierung aus dem Jahr 2019, auf das ausstehende Darlehen zu verzichten, wurde damals abgelehnt. An Stelle des Forderungsverzichts hatte der Landtag den Rangrücktritt beschlossen. Des Weiteren hat der Landtag entschieden, rückwirkend ab dem 01.01.2018 auf die Verzinsung des Darlehens zu verzichten. Für das Darlehen ist keine Restlaufzeit festgelegt.
Rückstellungen
Die Höhe aller Rückstellungen wurde zum Bilanzstichtag neu beurteilt und angepasst. Für die pendenten Ferien und Überstundenausstände konnte die Rückstellung um CHF 253‘112 auf neu CHF 523‘887 reduziert werden. Anlässlich der Umstellung auf die ergänzenden Vorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechts wurden im Jahr 2021 Rückstellungen mit dem Charakter von stillen Reserven im Betrag von CHF 3‘043‘700 aufgelöst und den freien Reserven zugeordnet.